Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zum Umgang mit (Nacht-)Schichtuntauglichkeit
Datum und Uhrzeit
27.03.2026
09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Preis pro Seminar
250,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
2 Stunden
Trainer/-in
Denise Blankenburg
Teilnehmer
Max. 35
Fragen?
Inhalt
Die Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen bei der betrieblichen Schicht- und Dienstplanung wird immer anspruchsvoller. Vor diesem Hintergrund befassen wir uns in diesem Webinar kompakt mit den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen von (Nacht-)Schichtuntauglichkeit – auch um aus juristischer Perspektive aufzuzeigen, welche Maßnahmen angeraten sind, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Unsere Referentin, Rechtsanwältin Denise Blankenburg, Fachanwältin für Arbeitsrecht, gibt Ihnen nicht nur einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch Hinweise, wie Sie den Personaleinsatz dennoch organisieren können.
Stellen Sie uns gern vorab Ihre spezifische Frage oder "bringen" Sie diese zum Webinar mit.
Ablauf
09:00–09:30 Gesetzliche Grundlagen, Direktionsrecht und Arbeitsvertrag
- § 6 Arbeitszeitgesetz
- Anordnung von (Nacht-)Schichtarbeit im Rahmen des Direktionsrechts
- Arbeitsvertragliche Regelungen zur Nacht-/Schichtarbeit
09:30–10:30 Feststellung der (Nacht-)Schichtuntauglichkeit und deren Konsequenzen
- Anforderungen an den Nachweis zur (Nacht-)Schichtuntauglichkeit
- Zuschläge und Zulagen
- Versetzung und Kündigung
- Durchführung eines BEM-Verfahrens
- Übertragung von Nachtschichten auf andere Mitarbeiter
10:30–11:00 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Versetzung (nacht-)schichtuntauglicher Arbeitnehmer
- Durchführung des BEM-Verfahrens
Moderation: Jana Jelenski
Zielgruppe
Personalleiter/-referenten/-controller; Betriebs-/Personalräte/Mitarbeitervertreter; Arbeitszeitmanager; Betriebs-/Werksärzte; Pflegedirektoren/-dienstleiter; Stationsleitungen; Betriebs-/Werks-/Produktionsleiter; Arbeitszeit-Disponenten/Dienstplanverantwortliche/Personaleinsatzplaner; Fachkräfte für Arbeitssicherheit; Geschäftsführer/Verwaltungsleiter/kaufmännische Direktoren; Führungskräfte; Einrichtungs-/Wohngruppenleiter; Schicht-/Teamleiter
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.