Arbeitszeitrecht im Gesundheitswesen
Datum und Uhrzeit
25.03.2026 – 26.03.2026
09:30 Uhr – 16:00 Uhr
Preis pro Seminar
1.090,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
2 Tage
Trainer/-in
Dr. Thomas Gruber
Teilnehmer
Max. 25
Fragen?
Inhalt
Rechtsfragen mit Bezug zum Thema Arbeitszeit sind ein „Dauerbrenner“ im Tagesgeschäft des Personaleinsatzes aller stationären Behandlungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Dies gilt für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes, der Tarifverträge bzw. AVR‘en und von Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Häufig bestehen Fragen beispielsweise hinsichtlich der Reichweite der Mitbestimmung, der Ausübung des Direktionsrechts, der Gestaltung und Einhaltung von Pausen (insbesondere auf Einzelarbeitsplätzen bzw. bei Einzelbesetzung in einem Dienst), der Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft, der Handhabung von Zeitkonten, Entgeltfortzahlung und Urlaub.
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die arbeitszeitrechtlich relevanten Grundlagen in Arbeitszeitschutzrecht, betrieblicher Mitbestimmung und Vergütung. Wir erläutern die jeweils aktuelle Rechtsprechung im Detail, so dass Sie nach dem Seminar hierzu auf dem letzten Stand sind.
Darüber hinaus können Sie „Ihre“ spezielle arbeitszeitrechtliche Frage stellen, die wir im Seminar oder ggf. im Nachgang beantworten.
Ablauf
1. Tag
09:30–09:45 Begrüßung, Vorstellung der Teilnehmer, Abfrage speziell interessierender Themen
09:45–11:15 Arbeitszeitrechtliche Vorgaben und aktuelle Entwicklungen
- Die drei (oder 4) Arbeitszeitbegriffe
- Die einschlägigen gesetzlichen und europarechtlichen Vorschriften
- Tarifliche Regelungen am Beispiel des TVöD-K und TVÄrzte/VKA
- Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen (AVR)
- Dokumentation der Arbeitszeiten/Arbeitszeitaufzeichnungen
- Aktuelle Bedeutung der Urteile von EuGH und BAG
11:15–11:30 Kaffee/Tee
11:30–13:00 Praktische Fragestellungen – Teil 1
- Einführung in das Arbeitszeitgesetz
- Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft
- Rufbereitschaft
13:00–13:45 Gemeinsames Mittagessen
13:45–15:15 Praktische Fragestellungen – Teil 2
- Reise- und Umkleidezeiten
- Ruhepausen und Ruhezeiten
- Nacht- und (Wechsel-)Schichtarbeit
- Tägliche und wöchentliche (Höchst-)Arbeitszeit
15:15–15:30 Kaffee/Tee
15:30–17:00 Praktische Fragestellungen – Teil 3
- Gleitzeit, Rahmenarbeitszeit und Arbeitszeitkorridor
- Ausgleichszeitraum
- Öffnungsklauseln im Arbeitszeitgesetz
2. Tag
09:00–10:30 Bedeutung von Arbeitsvertrag und Weisungsrecht für die Arbeitszeit
- Weisungsrecht des Arbeitgebers bei der Dienstplanung
- Zulässigkeit kurzfristiger Dienstplanänderungen z.B. bei Holen aus dem Frei
- Mehrarbeit und Überstunden
- Zuschläge auch für Mehrarbeitsstunden?
10:30–10:45 Kaffee/Tee
10:45–12:15 Mitbestimmungsrechtliche Fragen in Krankenhäusern und Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- Überblick über die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung
- Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Durchsetzung der Beteiligungsrechte vor dem Arbeitsgericht und der Einigungsstelle
12:15–13:00 Gemeinsames Mittagessen
13:00–14:45 Arbeitszeitcompliance
- Verantwortlichkeiten nach Arbeitszeitgesetz
- Sanktionen der Aufsichtsbehörden
- Umsetzung der Öffnungsklauseln durch Tarifvertrag und AVR
- Ausnahmegenehmigungen durch die Aufsichtsbehörden
14:45–15:00 Kaffee/Tee
15:00–16:00 Schlussrunde
- Zusammenfassung
- Diskussion und Klärung von (weiteren) Spezialfragen der Teilnehmer
Moderation: Julia Herrmann
Stornierung
Die Rücknahme von Anmeldungen ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach erheben wir bei Abmeldung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Teilnahmegebühr und bei noch kurzfristigerer Abmeldung die volle Teilnahmegebühr. Selbstverständlich kann stets ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
Zielgruppe
Ärztliche Direktoren; Chef-/Oberärzte; Personalleiter/-referenten/-controller; Betriebs-/Personalräte/Mitarbeitervertreter; Arbeitszeitmanager; Pflegedirektoren/-dienstleiter; Stationsleitungen; Arbeitszeit-Disponenten/Dienstplanverantwortliche/Personaleinsatzplaner; Syndikusanwälte; Einrichtungs-/Wohngruppenleiter
Ab dem zweiten Teilnehmer aus demselben Betrieb reduziert sich die Teilnahmegebühr um 25%. Diese wird im Zuge der Rechnungsstellung nach Prüfung der Mehrfachanmeldung berücksichtigt.